Behandlungsvertrag

Gesundheitsberatung Inge Brunold

Achstrasse 20
6844 Altach

§ 1 Vertragsgegenstand 

Der Patient nimmt eine naturheilkundliche Behandlung des Heilpraktikers in Anspruch. 

§ 2 Honorar, Kostenerstattung 

Das Honorar für die Behandlung richtet sich nach dem Zeitaufwand des Heilpraktikers. Dieser erhält eine Vergütung von 110,00 € bzw. 180,00 € pro voller Stunde, abhängig von der Art der Therapie. Diese Konditionen gelten auch für Telefontermine sowie Termine über Telemedien. Bei einer Behandlungseinheit, die weniger als eine volle Stunde dauert, wird das Honorar anteilig berechnet. Die Zahlung des Honorars ist unmittelbar nach Abschluss der Behandlung fällig.

§ 3 Aufklärung / Hinweise 

Der Patient wird darauf hingewiesen, dass:

  • Die Behandlung durch den Heilpraktiker eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzt. Sollte ärztlicher Rat erforderlich sein, wird der Heilpraktiker den Patienten unverzüglich an einen Arzt weiterleiten. Dies gilt auch in Fällen, in denen der Heilpraktiker aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbots eine Behandlung nicht durchführen darf.
  • Für die Erteilung einer Auskunft des Heilpraktikers an Dritte die schriftliche Einwilligung des Patienten erforderlich ist.
  • Die gesetzlichen Krankenversicherungen die Behandlungskosten des Heilpraktikers nicht übernehmen. Gesetzlich versicherte Patienten sind daher verpflichtet, die Behandlungskosten selbst zu tragen.
  • Mitglieder privater Krankenversicherungen oder Beihilfeberechtigte unter Umständen einen (Teil-) Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben.

Der Patient hat das Erstattungsverfahren gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Hierzu erforderliche Unterlagen, wie z.B. Rechnungen, werden dem Patienten vom Heilpraktiker zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis des Erstattungsverfahrens beeinflusst jedoch nicht den Honoraranspruch des Heilpraktikers gegenüber dem Patienten, der vorab erfragt werden sollte.

§ 4 Ausfallhonorar

Versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, darunter fällt auch ein online gebuchter Termin, schuldet er dem Heilpraktiker ein Ausfallhonorar in Hohe von 100% des für den Termin vereinbarten Betrages. Dies gilt nicht, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt, oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. 

Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Heilpraktiker.